Folgende Gropackmittel (IBC) sind zulssig, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1, ausgenommen Absatz 4.1.1.15, 4.1.2 und 4.1.3 erfllt sind:

starre dichte IBC, die den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.


Zustzliche Vorschriften:
1. Es muss gengend saugfhiges Material vorhanden sein, um die gesamte Menge der im Gropackmittel (IBC) enthaltenen flssigen Stoffe aufzunehmen.
2. Die Gropackmittel (IBC) mssen in der Lage sein, flssige Stoffe zurckzuhalten.
3. Gropackmittel, die fr scharfe oder spitze Gegenstnde wie Glasscherben und Nadeln vorgesehen sind, mssen durchstofest sein.